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Schlussbericht der AGUR12 (Arbeitsgruppe des Bundes zum Urheberrecht)

9. Dezember 2013 | Silvia Meyer-Denzler | Keine Kommentare |

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum meldet:

Die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12), die von Bundesrätin Simonetta Sommaruga im August 2012 einberufen wurde, hat ihren Schlussbericht veröffentlicht.

Als Ergebnis schlägt die AGUR12 ein Massnahmenpaket mit fünf Schwerpunkten vor: Verbesserung der Information für die Konsumenten, Ausbau und damit Steigerung der Attraktivität legaler Angebote, Vereinfachung der Bekämpfung der Piraterie, Steigerung der Effizienz und Transparenz der Verwertungsgesellschaften sowie Anpassung der Schranken des Urheberrechts an die neusten Entwicklungen. Diese Empfehlungen richten sich teils an die Rechteinhaber und die Verwertungsgesellschaften, teils an den Gesetzgeber und die Verwaltung. Downloads vom Internet sollen zulässig bleiben; unbewilligte Uploads dagegen bleiben verboten.

Empfehlungen zur Modernisierung des Urheberrechts

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