Mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 7. April 2014 des Handelsgerichts des Kantons Zürich (Geschäftsnummer HG110271-O) haben die Wissenschaftsverlage einen Sieg im Verdrängen der Bibliotheken im digitalen Raum erreicht. Zum Kerngeschäft der Bibliotheken gehöre kein Dokumentenlieferdienst – Literatur oder Information darf eine Bibliothek nur in ihren Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Es sei zumutbar, dass […]
Einträge vom Juni 2014
Wissenschaftsverlage verdrängen Bibliotheken im digitalen Raum
3. Juni 2014 | | Keine Kommentare
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