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Autor:innenrechte im Fokus der Open Access Transformation

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In der Transformation zu Open Access wurden in den letzten Jahren massgebliche Fortschritte erzielt, etwa durch Read&Publish-Verträge oder die finanzielle Unterstützung von Forschenden bei APC-Kosten. Diese Massnahmen haben sich als effektiv erwiesen – sie führen allerdings zu erheblichen Mehrkosten. Im europäischen Kontext steht nun deshalb die Stärkung der Autor:innenrechte im Fokus, und auch in der Schweiz wurde die Möglichkeit für ein Zweitveröffentlichungsrecht abgeklärt. Hier ein Überblick und Informationen zum aktuellen Stand in der Schweiz.


Die nationale OA Strategie bis 2024: bisherige Fortschritte 

Im Jahr 2017 wurde in der nationalen OA-Strategie von swissuniversities festgehalten, dass bis 2024 die gesamte wissenschaftliche Publikationstätigkeit Open Access sein soll. Dieses Ziel wird nicht erreicht werden. Dennoch wurden in den letzten Jahren massgebliche Fortschritte erzielt. Mit der vermehrten Förderung des APC-Modells sowie dank des Abschlusses von Read&Publish-Verträgen konnte zwischen 2019 und 2022 eine markante Steigerung des Open Access-Anteils von rund 55% auf 70% für die Schweiz erzielt werden. Allerdings ist dieser Anstieg auch mit einem erheblichen Mehr an Kosten für die Hochschulen und deren Bibliotheken verbunden. Eine Erfahrung, die die Schweiz mit anderen europäischen Ländern teilt. 

Stärkung der Autor:innenrechte vermehrt im Fokus 

Vor diesem Hintergrund rückte in den letzten Jahren vermehrt die Stärkung des Rechtsrahmens für Autor:innen in den Fokus möglicher Open-Access-Massnahmen. Sechs Länder führten zwischen 2011 und 2022 ein Zweitveröffentlichungsrecht ein: Spanien, Italien, Frankreich, Niederlande, Österreich und Belgien. Mechanismen zur Zurückbehaltung von Rechten (rights retention) sind bereits seit 2004 bekannt. Im Jahr 2005 führte als erste Förderinstitution der Wellcome Trust eine Bestimmung für die Zurückhaltung bestimmter Autor:innenrechte ein. Drei Jahre später, im Jahr 2008, lancierte die Universität Harvard eine institutionelle Open Access-Policy, in deren Rahmen die Fakultäten und Institute ihrer Universität nicht-exklusive Rechte einräumen, die es der Einrichtung erlauben, wissenschaftliche Artikel über ihr institutionelles Repositorium zugänglich zu machen. Viele andere Universitäten weltweit haben in den letzten 15 Jahren ähnliche Regelungen eingeführt. 

Projekt zum Zweitveröffentlichungsrecht in der Schweiz abgeschlossen 

In der Schweiz wurde im März 2022 im Rahmen des Open-Science-Programms von swissuniversities ein Projekt für eine umfassende rechtliche Analyse ausgeschrieben (siehe unseren Blogbeitrag); dabei sollten die Möglichkeiten für ein Zweitveröffentlichungsrecht geklärt werden. Ein Konsortium von sieben Partnern angeführt von der UZH reichte einen Projektvorschlag ein, der bewilligt wurde. Anfang November 2023 wurde der Bericht publiziert: Auf Basis einer umfassenden, vergleichenden Studie über das Zweitveröffentlichungsrecht auf europäischer Ebene wird eine allfällige Einführung eines vergleichbaren Rechts in der Schweiz als möglich erachtet. Dabei wird die Verankerung im Obligationenrecht empfohlen. Für den ganzen, rund 107-seitigen Bericht siehe hier: Brief (swissuniversities.ch) 


Prästentationen 2023 zum Thema

Im Zuge des Projektes fanden an der Universität Zürich diverse Veranstaltungen zum Thema Autoren:innenrechte und Verlagsverträge statt. Dazu gehörten zwei Lunch & Learn Open Science Veranstaltungen und Workshops von CCdigitallaw, von denen einer an der Universität Zürich durchgeführt wurde. 

  • Am 5. April gab Sally Rumsey von cOAlition S einen Einblick in die Rights Retention Strategy von cOAlition S und betonte dabei die Wichtigkeit, dass akademische Autor:innen ihre Rechte zurückbehalten und nicht an die Verlage abgeben. [Präsentation herunterladen
  • Am 24. August informierte Suzanna Marazza von CCdigitallaw über die Ansprüche von Forschungsförderern (z.B. der SNF) und wie die Verlagsbedingungen trotzdem eingehalten werden können. Kenntnisse über Autoren:innenrechten und Rechte zur Selbstarchivierung sind in diesem Zusammenhang besonders wichtig. [Präsentation herunterladen
  • Zusätzlich organisierte CCdigitallaw drei Workshops in der Schweiz, um Autor:innen zum Zweitveröffentlichungsrecht und die Lage in der Schweiz zu sensibilisieren. Die Unterlagen dazu befinden sich auf der Webseite von CCdigitallaw


Die Universitätsbibliothek informiert über rechtliche Aspekte der Selbstarchivierung 

Auf unserer Webseite finden Sie einen Einstieg ins Thema Autorenrechte und Verlagsverträge. Dort stellen wir auch eine Handreichung zu den rechtlichen Aspekten der Selbstarchivierung zur Verfügung. 


Welche Rechte besitzen Autor:innen für die Selbstarchivierung? 
Welche Rechte Autor:innen für die Selbstarchivierung besitzen, hängt von der Vereinbarung mit dem Verlag ab. Je nach Vertrag zum Publizieren geben Autor:innen umfassende oder nur einfache Verwertungsrechte an den Verlag ab. Stehen im Verlagsvertrag umfassende Rechte, geben Autor:innen auch das Recht ab, die Publikation selber an einem anderen Ort online zur Verfügung zu stellen, z.B. auf einem Repository oder Academic Network. Stattdessen müssen Autor:innen sich dann an die Bestimmungen des Vertrags halten. Geben Autor:innen jedoch nicht-exklusive Verwertungsrechte ab, behalten sie sich das Recht auf Selbstarchivierung vor.


Für weitere Informationen, insbesondere zum Stand der rechtlichen Massnahmen fürs Zweitveröffentlichungsrecht in Europa, siehe auch:  

  • Ignasi Labastida i Juan, Iva Melinščak Zlodi, Vanessa Proudman, & Jon Treadway. (2023). Opening Knowledge: Retaining Rights and Open Licensing in Europe. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.8084051 
  • Tsakonas, G., Zoutsou, K., & Perivolari, M. (2023). Secondary Publishing Rights in Europe: status, challenges & opportunities. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.8428315 

Andrea Malits & Melanie Röthlisberger, Open Science Services