Bitte beachten Sie die folgenden Bestimmungen zu den Auditorinnen und Auditoren (gemäss in der Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich (VZS), 7. Teil).
- Voraussetzung für die Registrierung als Auditorin oder Auditor ist das zurückgelegte 16. Altersjahr. In begründeten Ausnahmefällen kann auch jüngeren Personen die Registrierung als Auditorin oder Auditor gestattet werden.
- Die Registrierung ist für höchstens 12 Wochenstunden möglich und nur für den Besuch von Lehrveranstaltungen, die im Vorlesungsverzeichnis für Auditorinnen und Auditoren freigegeben sind.
- Von Auditorinnen und Auditoren erbrachte Studienleistungen werden für ein Studium nicht angerechnet. Auditorinnen und Auditoren sind nicht berechtigt, ECTS Credits oder akademische Abschlüsse zu erwerben.
- Die Gebühren für Auditorinnen und Auditoren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Universität Zürich.
Betreffend Bezahlung der Gebühren gelten die folgenden Bestimmungen, siehe Zulassungsreglement § 52:
- Auditorinnen und Auditoren registrieren sich online bei der UZH.
- Die Gebühren sind in der Regel elektronisch zu bezahlen. Über Ausnahmen entscheidet die Abteilung Finanzen.
- Nach Bezahl ung der Gebühren erhalten die Auditorinnen und Auditoren eine Registrierungsbestätigung.
- Auditorinnen und Auditoren haben die Registrierungsbestätigung auf Verlangen der oder des Dozierenden vorzuweisen.