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Kunst & Literatur vor Gericht

Bild: Vagrich Bakhchanyan, »Ohne Titel (Kreuzigung)«, 1975, © Irene Bakhchanyan

Ringvorlesung der Kommission UZH Interdisziplinär (UZH-i)

Kunst und Literatur können jederzeit vor Gericht landen und verurteilt werden. Das zeigen die jüngsten Prozesse gegen den Satiriker Jan Böhmermann, die Kunst-Aktivistinnen von Pussy Riot oder gegen den Schriftsteller Maxim Biller - nicht nur in autoritären Regimen, sondern gerade auch in rechtsstaatlichen Demokratien. Die Kunstfreiheit ist zwar oft ein in der Verfassung verbrieftes Grundrecht, sie kann aber mit anderen Grundrechten kollidieren, sodass fallspezifische Abwägungen notwendig werden. Ob es nun um Gotteslästerung, Pornografie, Verleumdung, Verletzung der Privatsphäre oder Plagiat geht – was unter Kunstfreiheit zu verstehen ist, wird im Widerstreit künstlerischer und juristischer Positionen stets neu justiert.
Sowohl rechtstheoretisch als auch anhand von markanten Einzelfällen, sowohl länderspezifisch als auch im internationalen Vergleich besichtigt die Ringvorlesung jene Schauplätze, auf denen immer wieder aufs Neue über die Grenzen und die Definition von Kunst und ihrem Freiheitsbereich entschieden wurde und wird.

Programm

Weiterführende Informationen

Online-Agenda

Sie können sich alle Veranstaltungen dieser Reihe in der Online-Agenda der UZH anzeigen lassen und in Ihren Kalender importieren.

Kunst & Literatur vor Gericht

Programm-Flyer

Filmreihe

Die Studentische Filmstelle bietet begleitend zur UZH-i-Ringvorlesung eine Filmreihe an: Jeden Dienstag um 20.00 Uhr im Stutz2 der VSETH.

Abbildung

Vagrich Bakhchanyan, »Ohne Titel (Kreuzigung)«, 1975, © Irene Bakhchanyan