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Folge 3: Eine weitere Ode an unsere kreativen Benutzer

8. August 2016 | Bettina Bernasconi | Keine Kommentare |

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Verletzung der Persönlichkeitsrechte ein grosses Problem…

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Dieses Bild wurde auf Spam, Missbrauch und anstössige Inhalte geprüft. Die Haarfolterrollen sind nach geltendem Recht zulässig und erregen gem. Entscheid des Bundesgerichtes auch kein öffentliches Ärgernis. Die h.L. weicht von dieser Rechtsprechung ab.

Recherchetipp im Rechercheportal

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Welches Recht ist anwendbar? Territorialitätsprinzip? LugÜ? IPRG? Int. Seerecht?

(Nicht allzu ernst gemeinter)Literaturtipp:

Stober, Rolf (Hg.) (2010): Der Schutz vor Piraterie und maritimem Terrorismus zwischen internationaler, nationaler und unternehmerischer Verantwortung. Brauchen wir zukünftig den Einsatz privater Sicherheitsdienste zum Schutz vor Piraterie? Köln: Heymann (Recht der Sicherheit, Bd. 43).

Dieser Artikel wird sporadisch auf die Aktualität  der Links geprüft. Zuletzt geprüft: 19. April 2018

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